Home Service+Leistungen EU-Neuwagen/Gebrauchtfahrzeuge Über uns Kontakt
Rüsten Sie nun Ihr Dieselfahrzeug um, denn seit dem 1. April müssen Sie mehr KFZ-Steuer bezahlen ohne Filter.
Steuerliche Förderung & Kennzeichnungsverordnung

Noch nie war die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter für den Fahrzeughalter lukrativer als im Jahr 2007.

Doch nicht nur aus finanzieller Sicht lohnt sich der Einbau des Original DPF City-Filter, denn Diesel ohne Filter müssen unter Umständen im Rahmen der Kennzeichnungsverordnung mit Feinstaub- Fahrverboten rechnen.

  • Steuerliche Förderung
  • Start: rückwirkend ab 01. Januar 2006*
  • Laufzeit: bis 31.12.2009
  • Einmalförderung in Höhe von € 330,--
  • Malus: wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von € 1,20 / 100 ccm Hubraum ab 1.April 2007 bis 31.03.2011

*Die steuerliche Förderung wird voraussichtlich im Februar 2007 mit verabschiedet.

Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.

Kennzeichnungsverordnung

  • Start: 1. März 2007
  • Gesetzliche Basis zur Erteilung von Fahrverboten
  • Bundesweit einheitliche Regelung der Kennzeichnung von Kfz nach Höhe der Partikelemission
  • Einführung von Umweltzonen zur Beschränkung des Verkehrs
  • Durch farbige Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von solchen Beschränkungen ganz oder teilweise ausgenommen werden
  • Gekennzeichnet werden Personenkraftwagen (Euro 2 bis Euro 4) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen
  • Durch erfolgreiche Nachrüstung des Fahrzeugs können Autofahrer die Eingruppierung in eine bessere Partikel- Schadstoffklasse erreichen.


Ausgabestellen für die Plaketten sind neben den Kfz- Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten.

© 2007-2009 KFZ-ZISGEN • KFZ-Meister Bernd Zisgen • Auf den Dorfwiesen 8a • 56204 Hillscheid
Tel: 02624-949660 • Fax: 02624-948667 • info@kfz-zisgen.de • Impressum
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 – 12:15 und 13:00 – 17:30 Uhr